Immer häufiger werden Kinder aus binationalen Ehen/Partnerschaften ohne Einverständnis und gegen den Willen eines Elternteils ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland verbracht oder dort zurück gehalten. Durch die Haager Kindschaftskonvention ist eine schnelle Rückführung möglich, um im Herkunftsland des Kindes ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren durchzuführen. Die Konvention wurde von über 80 Ländern unterzeichnet. Kinder und Eltern haben den Anspruch, dass in ihrem Heimatland nach den jeweiligen geltenden Sorgerechts-bestimmungen Entscheidungen über das Sorgerecht getroffen werden. Das internationale Haager Kindes-entführungsabkommen von 1980 schützt die Rechte der Kinder und Eltern. Elternteilen soll es nicht ermöglicht werden, durch eine rechtswidrige Handlung gegen den Willen des anderen Elternteiles Kinder ins Ausland zu verbringen. Vielen Kinder ginge sonst der anderen Elternteil für immer verloren, ebenso Elternteilen ihre Kinder.
Internationale Kindschaftsverfahren
MIKK Mediation in internationalen Kindschaftskonflikten
ISD Internationaler Sozialdienst
ZANK Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation beim ISD