Scheidung

Trennungen und Scheidungen erfordern eine umfassende juristische Beratung. Die durchgeführte mindestens einjährige Trennung der Ehepartner ist nach deutschem Recht Voraussetzung einer Ehescheidung. Notwendigerweise ist mit der Scheidung zumeist der Versorgungsausgleich zu regeln, die Folgesachen Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn, Unterhalt, Ehewohnung und Hausratsteilung können mit aber auch unabhängig von einem Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Diese Folgesachen werden auch nur auf Antrag eines der Ehegatten gerichtlich geregelt.


SCHEIDUNG ONLINE

Grundsätzlich wird eine Scheidung in Deutschland von einem deutschen Familiengericht unter Anwesenheit beider Eheleute ausgesprochen. Von dem persönlichen Erscheinen können die Eheleute nur aus schwerwiegenden Gründen entbunden werden, wie z.B. schwere Erkrankungen oder längere Auslandsaufenthalte. Ein Scheidungsantrag kann in Deutschland nur von einem Anwalt eingereicht werden. 

Online kann jedoch die gesamte Vorbereitung und Korrespondenz für die Scheidung erfolgen, hierdurch sparen Sie Zeit, Kosten und Mühen. Vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen bietet sich dieser Service an, da Sie sich die zeitaufwendigen Termine beim Anwalt ersparen können. Dieses Angebot kann unabhängig vom Wohnort im gesamten Bundesgebiet genutzt werden.

Sie erhalten zudem eine rechtliche Beratung im Bezug auf Ihre Scheidung, auch können Sie über das eigentliche Scheidungsverfahren hinaus eine Beratung über Scheidungsfolgesachen wie Umgang, elterliche Sorge, Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung u.a. in Anspruch nehmen. Alle notwendigen Informationen zum Ablauf der Scheidung werden Ihnen mitgeteilt und Sie erhalten Abschriften des gesamten Schriftverkehrs. Vorab können Sie eine Kostenschätzung anfordern.


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